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BFH 13.6.2012 VI R 47/11, BBK 22/2012 S. 1012

Lohn und Gehalt | Fahrtkosten – Betrieb des Kunden als regelmäßige Arbeitsstätte

Arbeitnehmer haben nur eine regelmäßige Arbeitsstätte . Diese ist grundsätzlich die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, in der der Arbeitnehmer schwerpunktmäßig tätig ist. Der BFH hatte aktuell zu entscheiden, ob eine Betriebsstätte eines Kunden des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte infrage kommen kann . Das Gericht grenzte diese Möglichkeit auf den Fall ein, dass der Arbeitgeber beim Kunden über eine betriebliche Tätigkeitsstätte verfügt. Fehlt dieses Merkmal, kann der Arbeitgeber mangels regelmäßiger Arbeitsstätte steuerfreien Werbungskostenersatz für Reisekosten leisten. Auf die Dauer der Tätigkeit des Arbeitnehmers beim Kunden komme es nicht an, so der BFH.

Hinweis:

[i]Hechtner, Änderungen bei der Besteuerung der Unternehmen und den Reisekosten, BBK 22/2012 S. 1024, in diesem HeftDer Sachverhalt betrifft die Streitjahre 2006 und 2007. Das Urte...

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