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Steigerung der Qualität der Abschlussprüfung durch eine Erweiterung der Berichterstattung?
Im deutschen Corporate Governance-System erfüllt der Abschlussprüfer neben seiner Unterstützungsfunktion gegenüber dem unternehmerischen Aufsichtsorgan (z. B. Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft) eine Öffentlichkeitsfunktion. Hieraus leitet sich die zweigeteilte Berichterstattung (Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk) ab. Da die Leistung des Abschlussprüfers nur bedingt extern evaluiert werden kann, muss dem Prüfungsurteil Vertrauen entgegengebracht werden. Infolge der Finanzkrise wurde nicht nur massive Kritik an Vorständen und Aufsichtsräten geübt (vgl. das EU-Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen vom ). Auch der Abschlussprüfer steht im Fokus von Reformüberlegungen aus europäischer Sicht (vgl. die Regulierungsentwürfe der EU-Kommission zur Abschlussprüfung vom 30. 11. 2011).
Pro DR. PATRICK VELTE
Zur Sicherstellung einer angemessenen Prüfungsqualität zielen die EU-Reformbemühungen u. a. auf eine Reduzierung der Erwartungslücke am Kapitalmarkt ab. Eine wesentliche Teilmenge, die Reporting Gap, reflektiert Fehlerwartungen der Öffentlichkeit infolge einer begrenzten Berichterstattung des Abschlussprüfers. Zwischen dem Prüfungsberic...