Der optimale Kurzvortrag
7. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Thema 85 Wechsel der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG
Einleitung
Ersatz des Abzugsverfahrens zum ;
Anwendungszeitpunkt gem. § 27 Abs. 4 UStG;
Sinn des Steuerschuldnerwechsels auf den Leistungsempfänger ist die Sicherung des Steueraufkommens.
Hauptteil
bestimmte steuerpflichtige Umsätze
Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG);
Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände außerhalb des Insolvenzverfahrens (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG);
Umsätze die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG);
Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG);
Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte durch ausländische Unternehmer (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG);
Handel mit Emissionszertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG);
Lieferung von Altmetallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG);
Gebäudereinigungsleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG);
Lieferung von bestimmtem Gold (§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG);
Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ab 5 000 € (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG).
bestimmter Leistungsempfänger
Unternehmer oder juristische Person;
Besonderheit bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (§ 13b Abs. 5 Satz 2 UStG): Leistungsempfänger muss selber nachhaltig Bauleistungen bzw. Gebäudereinigungsleistungen erbringen.
Besonderheiten
§ 13b UStG gilt auch für Teilleistungen (§ 13b Abs. 4 Satz 1 UStG);
§ 13b UStG gilt auch bei Anzahlungen (§ 13b Abs. 4 Satz 2 UStG);
bestimmte Leistungen sind gem. § 13b Abs. 6 UStG aus dem Anwendungsbereich des § 13b UStG herausgenommen worden (z. B. Personenbeförderungen mit einem Ta...