Arbeitshilfe Januar2015

Rentenbesteuerung im Inland, wenn der Rentenbezieher in Liechtenstein seinen Wohnsitz hat

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Ist die Vorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass von ihr nur solche Renten erfasst werden, die auf Beitragszahlungen beruhen, die der Steuerpflichtige während der Einzahlungsphase im Inland steuermindernd geltend gemacht hat? - Der Kläger, mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein, mit dem kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, begehrt die von einem deutschen Versicherungsunternehmen bezogene Leibrente - aus einem nach seinem Wegzug aus dem Inland abgeschlossenen Versicherungsvertrag - nicht der deutschen Einkommensteuer zu unterwerfen.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB HAAAE-21177