Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Börsennotiertes Unternehmen mit nur nach HGB gegebener Konzernierung
I. Sachverhalt
Die börsennotierte (kapitalmarktorientierte) M AG hält nur an einer einzigen Gesellschaft, der T GmbH, eine Mehrheitsbeteiligung (60 %). Weitere Gesellschafter der T sind A bis D mit je 10 %. Nach dem Gesellschaftsvertrag der T ist für alle wesentlichen Entscheidungen, etwa die Bestellung von Geschäftsführern oder die Verabschiedung des Jahresbudgets, eine Mehrheit von 75 % erforderlich.
II. Fragestellung
Muss die M AG nach IAS-VO der EU und/oder §§ 290 ff. HGB einen Konzernabschluss aufstellen?
III. Lösungshinweise
1. Zusammenspiel von IAS-VO und HGB
Die M AG ist kapitalmarktorientiert und hat deshalb nach der IAS-VO der EU einen eventuellen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Zum Zusammenspiel mit dem nationalen Recht (HGB) gilt nach der EU-Kommission aber Folgendes :
„Da sich die IAS-Verordnung lediglich auf ‚konsolidierte Abschlüsse‘ bezieht, wird sie nur dann wirksam, wenn diese konsolidierten Abschlüsse von anderer Seite gefordert werden.”
Daher „bestimmt das nationale aus den Rechnungslegungsrichtlinien abgeleitete Recht, ob konsolidierte Abschlüsse erforderlich sind oder nicht.”
„Werden sie benötigt, so legen die (…) IAS (…) di...