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Bewertung von passiven latenten Steuern
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat seine Auffassung gegenüber der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zu Ansatz und Bewertung von passiven latenten Steuern dargelegt; diese weicht von einer kürzlich veröffentlichten Verlautbarung der BStBK ab.
Hintergrund: Die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften” (IDW RS HFA 7) enthält unter Tz. 26/28 Ausführungen zum Ausweis von latenten Steuern als Rückstellungen. Aus diesen ergibt sich u. a., dass kleine Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a Abs. 1 HGB und nicht haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die nicht freiwillig § 274 HGB anwenden, nach Auffassung des IDW verpflichtet sind, passive latente Steuern weitgehend als Rückstellungen auszuw...