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Lohnsteuerabzug ab 2013
Abruf elektronsicher Lohnsteuerabzugsmerkmale
Das BMF befasst sich in zwei Schreiben, die zunächst als Entwürfe veröffentlicht wurden, mit dem Lohnsteuerabzug ab 2013 unter Berücksichtigung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Allgemeines
Unter dem Namen „ELStAM” (für „Elektronische LohnSteuerAbzugs-Merkmale”) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern elektronisch übermittelt. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt. Das BMF hat dazu nun zwei Schreiben im Entwurf mit einem Gesamtumfang von 43 Seiten veröffentlicht. Hintergrund der Entwurfsfassungen sind noch nicht beschlossene Änderungen des § 52b EStG durch das JStG 2013. Ein Schreiben befasst sich mit dem erstmaligen Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber, der ab dem möglich ist, und Anwendungsgrundsätzen für den Einführungszeitraum 2013. Dieser Entwurf wird ergänzt durch ein weiteres Schreiben, das Einzelheiten der dauerhaften Anwendung des ELStAM-Verfahrens regelt.