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Lohnsteuer | Forschungsaufwendungen eines pensionierten Professors sind keine Werbungskosten
Laut können pensionierte Professoren Forschungsaufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen, wenn außer den Versorgungsbezügen keine Einnahmen erzielt werden. Zwischen den Einnahmen durch das Ruhegehalt und den Ausgaben für die wissenschaftliche Tätigkeit bestehe im Streitfall kein objektiver Zusammenhang. Das Ruhegehalt sei insbesondere keine Alimentation für gegenwärtig erbrachte Dienstleistungen. Zudem bestehe keine Dienstpflicht für pensionierte Professoren zur Forschung, bei deren Verletzung eine Kürzung des Gehalts drohe. Die Aufwendungen seien im Streitfall [i]infoCenter „Werbungskosten” NWB OAAAB-17605 auch nicht als Ausgaben mit Bezug zu Einkünften aus schriftstellerischer Tätigkeit abziehbar, da auch bei Schriftstellern eine Gewinnerzielungsabsicht erforder...