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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 354

Basel III

Gesetzgeber bringt CRD-IV Umsetzungsgesetz auf den Weg

Anton-Rudolf Götzenberger

Basel I und II konnten die Finanzkrise nicht verhindern. Dies lag allerdings nicht nur an den Vorgängerregelwerken selbst, sondern an der nur teilweisen Umsetzung in den USA: Dort nahm bekannterweise die Subprime-Krise ihren Anfang. Basel III bringt nun weitergehende Änderungen im Eigenmittel- und Liquiditätsregime von Kreditinstituten mit sich. Die neuen Regulierungen schützen vor künftigen Bankenpleiten allerdings auch nur insoweit, als sie gesetzlich verbindlich gemacht und umgesetzt werden. Mit dem CRD-IV Umsetzungsgesetz nimmt der Gesetzgeber die innerdeutschen Kreditinstitute nicht nur in die Pflicht einer höheren Eigenkapitalvorsorge, sondern verordnet ihnen auch regelmäßige Stresstests.

I. Anforderungen der Basel III-Standards

Unter Basel III werden Regelungen für die Kapitalausstattung und das Liquiditätsmanagement von Banken verstanden. Die Kapitalregelungen werden von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel erlassen und in regelmäßigen Abständen angepasst. Die BIZ fungiert dabei als Zentralbank der Notenbanken.

Basel III stellt im Detail eine Novellierung der bisherigen Basel I-und Basel II-Standards dar. Die den Basel II-...

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