Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter
in Polen
Leitsatz
Dem Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebender Vaters steht die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der geschiedenen
Ehefrau und Kindesmutter in Polen nicht entgegen.
§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG gilt nur, wenn prinzipiell mehrere Berechtigte den Anspruch auf Bewilligung des Kindergeldes geltend
machen könnten.
Durch die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 987/2009 werden keine Ansprüche der im EU-Ausland wohnenden Kindesmutter
begründet, die den einem im Inland wohnhaften Arbeitnehmer zustehenden Kindergeldanspruch schmälern oder gänzlich ausschließen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAE-20592
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 25.08.2012 - 10 K 2183/11 Kg
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