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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 2183/11 Kg

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 63 Abs. 1EStG § 64 Abs. 2 Satz 1EStG § 64 Abs. 3 VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2

Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter in Polen

Leitsatz

  1. Dem Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebender Vaters steht die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der geschiedenen Ehefrau und Kindesmutter in Polen nicht entgegen.

  2. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG gilt nur, wenn prinzipiell mehrere Berechtigte den Anspruch auf Bewilligung des Kindergeldes geltend machen könnten.

  3. Durch die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 987/2009 werden keine Ansprüche der im EU-Ausland wohnenden Kindesmutter begründet, die den einem im Inland wohnhaften Arbeitnehmer zustehenden Kindergeldanspruch schmälern oder gänzlich ausschließen.

Fundstelle(n):
AAAAE-20592

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 25.08.2012 - 10 K 2183/11 Kg

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