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Steuerrecht | Dienstwagen – Kein Anscheinsbeweis für Pkw-Privatnutzung bei GmbH-Geschäftsführer
Nach dem Niedersächsischen FG gibt es bei einem GmbH-Geschäftsführer keinen Anscheinsbeweis für eine private Nutzung eines Dienstwagens, wenn nach dem Anstellungsvertrag eine private Nutzung untersagt ist. Damit muss der Geschäftsführer keinen geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Methode versteuern. Ein geldwerter Vorteil muss erst dann versteuert werden,
[i]Geldwerter Vorteil nur bei Überlassung für Privatfahrten oder bei tatsächlich festgestellten Privatfahrten wenn das FA entgegen dem Privatnutzungsverbot eine tatsächliche Nutzung feststellt, z. B. Benzinbelege von einer Urlaubsfahrt findet, oder
wenn nach dem Anstellungsvertrag eine Privatnutzung gestattet ist; dann spricht nämlich ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Dienstwagen tatsächlich auch privat genutzt wurde.
Der Streitfall betraf eine GmbH-Geschäftsführerin, die keine Gesellschafterin der GmbH war. Ges...