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FG Niedersachsen 8.2.2012 3 K 406/10, BBK 21/2012 S. 960

Steuerrecht | Dienstwagen – Kein Anscheinsbeweis für Pkw-Privatnutzung bei GmbH-Geschäftsführer

Nach dem Niedersächsischen FG gibt es bei einem GmbH-Geschäftsführer keinen Anscheinsbeweis für eine private Nutzung eines Dienstwagens, wenn nach dem Anstellungsvertrag eine private Nutzung untersagt ist. Damit muss der Geschäftsführer keinen geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Methode versteuern. Ein geldwerter Vorteil muss erst dann versteuert werden,

  • [i]Geldwerter Vorteil nur bei Überlassung für Privatfahrten oder bei tatsächlich festgestellten Privatfahrten wenn das FA entgegen dem Privatnutzungsverbot eine tatsächliche Nutzung feststellt, z. B. Benzinbelege von einer Urlaubsfahrt findet, oder

  • wenn nach dem Anstellungsvertrag eine Privatnutzung gestattet ist; dann spricht nämlich ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Dienstwagen tatsächlich auch privat genutzt wurde.

Der Streitfall betraf eine GmbH-Geschäftsführerin, die keine Gesellschafterin der GmbH war. Ges...

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