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Steuerliche Behandlung von Studiengebühren und Studienkosten
Anhaltender Streit um Bildungsaufwendungen
[i]Lexikon, Studiengebühren NWB QAAAE-01948 Seit zehn Jahren bestreiten Rechtsprechung einerseits und Gesetzgebung oder Finanzverwaltung andererseits ein „Ping-Pong-Spiel” mit der steuerlichen Behandlung von Bildungsaufwendungen, insbesondere von Aufwendungen für ein „Erststudium” bzw. eine Erstausbildung . Jüngste „Spielzüge” sind die Neufassung von § 12 Nr. 5 EStG und die Einführung von §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 EStG , das zur lohnsteuerlichen Behandlung der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber sowie bereits erste Entscheidungen bzw. anhängige Musterverfahren . Im Folgenden werden der Status quo dargestellt und bewertet sowie Gestaltungen zur Optimierung des Abzugs der Aufwendungen aufgezeigt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Rechtsentwicklung zur Beurteilung von Bildungskosten
[i]Keine Differenzierung zwischen Ausbildung und Fort-/WeiterbildungIm Jahr 2002 verwarf der BFH eine bis dahin erfolgte Differenzierung zwischen
als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbaren Fort- und Weiterbildungskosten in einem ausgeübten Beruf und
demgegenüber der allgemeinen Lebensführung zugerechneten und somit nicht als Werbungskosten/Betriebsausgaben ...