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Rückstellungsberechnung – Umdenken erforderlich?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-20498 Die OFD Münster hat mit ihrer bundeseinheitlich abgestimmten Verfügung vom NWB YAAAE-13323 für Unruhe gesorgt. Sie kommt zum Ergebnis, dass in der Steuerbilanz immer dann der handelsrechtlich maßgebliche Rückstellungsbetrag auszuweisen ist, wenn dieser niedriger ist als der auf der Basis der [i]Heinz/Kemper, NWB 44/2012 S. 3543 Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG ermittelte „steuerliche Rückstellungsbetrag”. Die Auffassung der Verwaltung ist zutreffend, da es im Eingangssatz zu Nr. 3a des § 6 Abs. 1 EStG heißt „Rückstellungen sind höchstens insbesondere unter Berücksichtigung folgender Grundsätze anzusetzen: …”. Diese Formulierung erfordert eine Gegenüberstellung der handelsrechtlich und steuerrechtlich ermittelten Rückstellungsbeträge und führt in der Steuerbilanz zum Ansatz des niedrigeren Betrags.
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BilMoG verändert Sachlage
[i]Vor BilMoG: Keine Folgen für steuerliche BilanzierungspraxisVor der Verabschiedung des BilMoG ergaben sich hieraus keine Folgen für die steuerliche Bilanzierungspraxis, weil der nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelte Rückstellungsbetrag regelmäßig höher ausfiel und somit für die Steuerbilanz nicht relevant war. Durch das im Zuge des BilMoG eingeführte handelsrechtli...