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NWB Nr. 44 vom Seite 3525

Anhebung der Sachbezugswerte 2013

Aufgrund [i]Entwurf der 5. Verordnung zur Änderung der SvEVder Anpassung an die Entwicklung der Verbraucherpreise werden die Sachbezugswerte für das Jahr 2013 voraussichtlich erhöht. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2011 bis Juni 2012 um 2,5 %, derjenige für Unterkunft oder Mieten um 1,9 % gestiegen. Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für die Verpflegung in 2013 von 219 € auf 224 € angehoben und der Wert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten für ein Mittag- oder Abendessen gleichzeitig von 2,87 € auf 2,93 € erhöht. Für ein Frühstück gilt künftig der Wert von 1,60 € (bisher 1,57 €). Der Wert für Unterkunft oder Mieten steigt 2013 von 212 € auf 216 € monatlich, was bezogen auf den Quadratmeter 3,80 € monatlich (bisher 3,70 €) bzw. bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) 3,10 € monatlich (bisher 3 €) ausmacht. Wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre, kann der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden (§ 2 Abs. 3 SvEV). Für die „freie Wohnung” wird weiterhin kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Dafür ist unverändert grds. der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Der Bundesr...

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