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NWB Nr. 44 vom Seite 3524

Länder arbeiten an Wiederbelebung der Vermögensteuer

[i]Modell einer VermögensteuerDie Finanzministerien der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beschäftigen sich derzeit intensiv mit der Ausgestaltung einer wiederbelebten Vermögensteuer in Deutschland und bereiten dazu eine Bundesratsinitiative vor. Deshalb wurde das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) mit einem Gutachten zu den Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer wiederbelebten Vermögensteuer beauftragt. Die Berechnungen des DIW beziehen sich auf ein Modell einer Vermögensteuer, das u. a. eine verkehrswertnahe – und damit verfassungskonforme – Bewertung aller Vermögensarten bei einem einheitlichen Steuersatz von 1 % vorsieht. Grundlage der Berechnung ist ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 2 Mio. € für Ledige bzw. 4 Mio. € für Verheiratete. Mit diesem Freibetrag soll zugleich der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand in Grenzen gehalten werden.

Das DIW hat am die Ergebnisse seiner Berechnungen vorgelegt (DIW-Gutachten). Die Berechnungen zeigen, dass eine Vermögensteuer von 1 % unter den genannten Bedingungen ein Aufkommen vo...

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