NWB Nr. 44 vom Seite 3505

„ELStAM – das neue Verfahren beim Lohnsteuerabzug”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Freiwillig ab 1. November, ab 1. Januar dann Pflicht

Für Angestellte war er ein gewohnter Anblick, der kleine farbige Pappkarton, der jedes Jahr im Herbst – abwechselnd in den Farben Rot, Gelb, Grün und Orange – im Briefkasten lag. Im Herbst 2010 schaute man dann aber vergebens. Da hieß es nämlich Abschied nehmen von der Lohnsteuerkarte! Ab 2011 sollte ein neues elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer zum Einsatz kommen: ELStAM – ElektronischeLohnSteuerAbzugsMermale. Dass der alte, zuletzt für das Jahr 2010 ausgestellte Pappkarton dann doch noch zwei Jahre lang seine Gültigkeit behalten sollte, war damals nicht abzusehen. Zweimal musste der Start von ELStAM verschoben werden. Nunmehr sind aber alle technischen Schwierigkeiten behoben, ELStAM kommt! Als Starttermin des neuen Verfahrens wurde der 1. November 2012 festgelegt. Der Abruf der Daten ab dem 1. November ist noch freiwillig. Ab dem 1. Januar ist er dann Pflicht. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch eine Kulanzfrist bis . Bis dahin kann jeder Arbeitgeber selbst entscheiden, wann er mit der Nutzung beginnt. Allerdings muss mindestens eine Abrechnung pro Arbeitnehmer in 2013 mit ELStAM erfolgen. Arbeitnehmer können schon seit dem 13. September die ELStAM auf der Internetseite „Elster” freischalten. Für sie gilt es zu beachten, dass mit der Umstellung auf ELStAM die bisher in der Übergangszeit 2011/2012 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug wieder beantragt werden müssen. Seit Oktober ist dies beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt möglich. – Trotz eines Übergangszeitraums von einem Jahr und weiteren abgestuften Kulanzregelungen bleibt der Umstieg auf ELStAM für Arbeitgeber eine komplexe Herausforderung. Das weiß auch das Bundesfinanzministerium. Mit einem „Startschreiben zum erstmaligen Abruf” erhalten die Arbeitgeber daher Informationen dazu, in welcher Form das alte Papierverfahren und das neue ELStAM-Verfahren während des Einführungszeitraums parallel nebeneinander gelten und was bei Datenabweichungen zu tun ist. Schramm/Harder-Buschner erläutern auf Seite 3526 das Startschreiben; darüber hinaus haben sie eine Arbeitgeber-Checkliste für die Wahl des Einstiegszeitpunkts und FAQs zum Verfahrensstart zusammengestellt. Und in der NWB Datenbank können ein Leitfaden für das Lohnbüro sowie Infoschreiben des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer aufgerufen werden.

Für Aufsehen hat die bundesweit abgestimmte Verfügung der OFD Münster vom 13. Juli dieses Jahres gesorgt. Danach ist ein niedrigerer handelsrechtlicher Bilanzwert im Rahmen der steuerlichen Rückstellungsberechnung maßgeblich. Warum das so sein soll, erläutert Maus auf Seite 3538. Für Unternehmen mit Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen kann diese neue Rechtsansicht allerdings nach BilMoG zu teuren Konsequenzen führen. Heinz/Kemper beleuchten daher auf Seite 3543 Auswege aus dieser BilMoG-Falle.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 3505
WAAAE-20495