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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug aus pauschaler Rechnung über im Rahmen einer Bürogemeinschaft bezogene Leistungen
Hat ein selbständiger Rechtsanwalt und Mitgeschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft mbH eine Bürogemeinschaft mit dieser GmbH und nimmt er auf der Grundlage einer mündlichen Vereinbarung mit der GmbH Leistungen dieser Gesellschaft wie z. B. Personalüberlassung, Ausführung von Schreibarbeiten, Gestellung von Büromaterial, EDV und Fachliteratur usw. in Anspruch, so genügt eine Rechnung der GmbH, in der als Leistungen lediglich pauschal „Personalgestellung – Schreibarbeiten” sowie „andere Kosten: … Büromaterial, Porto, EDV, Fachliteratur” angegeben werden, nicht den Anforderungen an eine Konkretisierung der abgerechneten Leistungen nach deren Umfang und berechtigt den Rechtsanwalt mangels einer den §§ 14, 14a UStG entsprechenden Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug.
Die Ausübung...