1) Bei einer Anwaltskanzlei entfällt ein für die Gewinnerzielungsabsicht sprechender Anscheinsbeweis, wenn nicht das Streben
nach Totalgewinn, sondern persönliche Beweggründe für die Fortführung des verlustbringenden Unternehmens bestimmend sind.
2) Indizien für persönliche Gründe können entweder hohe andere Einkünfte sein, mit denen der Stpfl. die Verluste verrechnet,
oder das Unterlassen von Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität trotz ständiger und nachhaltiger Verluste.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 10 NJW 2013 S. 10 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2012 S. 3290 StBW 2012 S. 1018 Nr. 22 JAAAE-20109
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