Wie Sie Forderungen im Handwerk sichern und durchsetzen
Unternehmen kämpfen weiter mit verspäteten Zahlungen, Forderungsausfällen und einem erhöhten Risiko bei Lieferantenkrediten. Problembranche Nr. 1 ist und bleibt dabei das Handwerk. Dies trifft die Branche umso mehr, wenn man bedenkt, dass die meisten Handwerker im Rahmen ihrer Tätigkeit erhebliche Vorleistungen erbringen. Grund genug, dass sich unsere Autoren Mausbach und Simmert in diesem und im nächsten Heft damit etwas näher beschäftigen. Sie zeigen dabei, dass Forderungsmanagement im Handwerk kein Hexenwerk sein muss: Selbst kleine Handwerksbetriebe, bei denen häufig die handwerkliche Leistung und weniger das „kaufmännische Drumherum” im Vordergrund steht, können durch einfache Maßnahmen und mit Ihrer Hilfe erhebliche Verbesserungen erzielen.
In Teil 1 ab S. 341 geht es zunächst um die vorvertragliche und vertragliche Absicherung und damit um die Frage, wie sich Handwerker im Vorfeld so absichern können, dass es möglichst gar nicht erst zu Forderungsausfällen kommt. Hier anzusetzen, ist sicherlich anzustreben, denn mit einer guten Absicherung vermeiden Ihre Mandanten nicht nur Forderungsausfälle, sondern auch viel Ärger. Diesen gibt es i. d. R. dann, wenn alle Bemühungen im Vorfeld umsonst waren. Dann können Mahnungen geschrieben und – im äußersten Fall – sogar eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Praxishinweise hierzu erhalten Sie im nächsten Heft in Teil 2.
Unterstützung kommt auch vom Gesetzgeber: Er hat vor Kurzem einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug umsetzen soll (wir berichteten bereits in NWB-BB 10/2012 S. 294). Für Handwerker dabei besonders relevant: die Neufassung des § 16 VOB/B. Sie verspricht u. a. kürzere Zahlungsfristen und einen schnelleren Weg, Kunden in Verzug zu setzen.
Möglichkeiten zur Finanzierungsberatung nutzen
Für Sie als Berater bietet das neue Gesetz einen willkommenen Aufhänger, mit Ihren Mandanten das Forderungsmanagement zu besprechen. Sie können ihnen beispielsweise anbieten, ihre Forderungen mit dem Excel-Berechnungsprogramm „Forderungsmanagement mit Kennzahlen” zu überwachen. Und wenn Sie gerade dabei sind: Wieso besprechen Sie nicht gleich mit Ihren Mandanten, wie sie den Jahresabschluss bis zum Jahresende „aufhübschen” können, um möglichst vor den Banken gut dazustehen? Sander erläutert Ihnen ab S. 335, welche Gestaltungsmaßnahmen die Passivseite der Bilanz bietet und schließt damit seine dreiteilige Beitragsreihe ab. Auch hierzu steht Ihnen mit dem Jahresabschluss-Check eine passende Arbeitshilfe in der NWB Datenbank zur Verfügung.
Beste Grüße
Heiko Lucius
Fundstelle(n):
NWB-BB 11/2012 Seite 325
NWB XAAAE-20045