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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 19-20 | Firmenwagen: Anscheinsbeweis für Privatnutzung bei einem GmbH-Geschäftsführer

Das Niedersächsische FG hat klargestellt, dass auch bei einem GmbH-Geschäftsführer der Anscheinsbeweis nur dann für die Privatnutzung eines Firmenwagens spricht, wenn das Fahrzeug zur privaten Nutzung überlassen wird. Bei einem Nutzungsverbot darf das Finanzamt nicht unterstellen, dass der Geschäftsführer dagegen verstoßen hat. Das gilt auch dann, wenn eine Überwachung des Verbots faktisch nicht möglich ist. Das FG spricht daher selbst von einer „Dummenrechtsprechung”.

Track 19 | Kein Erfahrungssatz, dass Nutzungsverbote nicht beachtet werden

Ein bemerkenswertes Urteil zum Firmenwagen hat das Niedersächsische Finanzgericht gefällt: Danach spricht auch bei einem GmbH-Geschäftsführer der Anscheinsbeweis nur dann für die Privatnutzung eines Fahrzeugs, wenn der Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen wird.

Sie kennen den Hintergrund: Aufgrund der Lebenserfahrung spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein zur privaten Nutzung überlassenes Fahrzeug auch tatsächlich privat genutzt wird. Die Anwendung der 1-%-Regelung setzt nach der Rechtsprechung des BFH allerdings voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die private Benutzung ...

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