BBK Nr. 20 vom Seite 913

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bilanzbuchhalter

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Ausreichende Rechtsgrundlage der selbständigen Tätigkeit

Auch [i]Hofele, Brauchen selbständige Bilanzbuchhalter Allgemeine Geschäftsbedingungen? (Teil 1), BBK 19/2012 S. 883 NWB EAAAE-18094 für selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter ist es wichtig, mit dem Auftraggeber den Vertragsinhalt der vereinbarten Leistungen genau zu regeln. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können bei einer Vielzahl unterschiedlicher Kunden auch hier eine sinnvolle Methode sein, die vereinbarten Leistungen genau zu beschreiben. Dies ist vor allem wichtig, um die Grenze zu den (Bilanz-)Buchhaltern nicht erlaubten Tätigkeiten ziehen zu können. Denn im Dienstleistungs-Sektor sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten oftmals nicht so klar bestimmbar, weil sowohl Werkvertrags- als auch Dienstleistungselemente gleichzeitig vorkommen können.

Im letzten Heft hat Rechtsanwalt Johannes Hofele im ersten Teil seines Beitrags gezeigt, wie wichtig es ist, einmal näher darüber nachzudenken, zu welchen Bedingungen man eigentlich arbeiten möchte – oder sollte; in diesem Heft lesen Sie nun den zweiten Teil zur Ausgestaltung der AGB, zur Inhaltskontrolle und zu den Rechtsfolgen unwirksamer AGB. Ziel des Beitrags ist es, das Problembewusstsein zu schärfen, so dass die Selbständigen die Rechtsgrundlage ihrer Tätigkeit als Buchhalter oder Bilanzbuchhalter in Ruhe überdenken können. Letztendlich minimieren sie so das unternehmerische Risiko.

Eliminierung [i]Eliminierung von Leerkosten oder Teilwertabschreibung auf Vorräte?von Leerkosten oder Teilwertabschreibung auf Vorräte? Dieser Frage geht Dipl.-Finw. Roland Köhler in seinem Beitrag ab Seite 938 nach. Er zeigt, warum es sinnvoll ist zu prüfen, ob nicht bei der Ermittlung der Herstellungskosten von vornherein Leerkosten durch ungenutzte Kapazitäten herausgerechnet werden sollten. So lässt sich möglicherweise eine später notwendig werdende Teilwertabschreibung auf die Vorräte vermeiden, deren Voraussetzungen sehr eng sind. Zudem droht auch noch eine Wertaufholung.

Im [i]Behringer, Wertansätze für Gewährleistungsrückstellungen, BBK 23/2011 S. 1133 NWB GAAAD-96274 Praxisfall rechnet Prof. Dr. Stefan Behringer nach seinem Aufsatz in BBK 23/2011 ab Seite 945 einmal ein Fallbeispiel zu den Rückstellungen für Gewährleistungen durch. Denn deren Bewertung hat sich im Zuge des BilMoG recht grundlegend geändert und sorgt nach wie vor für viele Anwendungsprobleme in der Praxis.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2012 Seite 913
NWB SAAAE-19728