Arbeitshilfe Januar2014

Renteneinnahmen und eine Einmalzahlung aus dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer keine sonstigen Einkünfte

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Im Streitjahr 2005 bezogene Renteneinnahmen nebst einer Einmalzahlung (Teilkapitalleistung) aus dem Versorgungswerk der Zahnärzte als nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuernde sonstige Einkünfte; Auslegung des Merkmals „andere Leistungen”; Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung und den Gleichheitsgrundsatz?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB CAAAE-19421