Arbeitshilfe April 2016

Häusliches Arbeitszimmer – Werbungskosten, Vermietung und Verpachtung

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Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, was im erheblichen Umfang privat genutzt wird, als anteilige Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung. Herleitung dieser Rechtsauffassung aus dem Beschluss des Großen Senats des (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) in dem festgestellt wurde, dass § 12 Nr.1 EStG kein allgemeines Aufteilungs-/Abzugsverbot normiert?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB YAAAE-19389