Arbeitshilfe August 2013

Hinzurechnung von Pachtzinsen zum Gewerbeertrag

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1. Hinzurechnung von Pachtzinsen zum Gewerbeertrag: Liegt auch dann eine Betriebsverpachtung im gewerbesteuerlichen Sinne vor, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage (hier: Betriebsgrundstück) zum einen nicht im zivilrechtlichen Eigentum der Verpächterin steht und zum anderen nicht mit verpachtet wurde, sondern der Pächterin im Wege eines stillschweigenden unentgeltlichen Gesellschafterbeitrags überlassen wurde? 2. Liegt in der Ausreichung eines Darlehens, welches von der Klägerin einem Dritten ausschließlich im Interesse einer Gesellschafterin gewährt wurde, eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAE-19365