Arbeitshilfe Juli 2013

Als „Bearbeitungsgebühr” bezeichnete Zahlung im Zusammenhang mit der Errichtung einer stillen Gesellschaft: Sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Anschaffungskosten eines aktivierungspflichtigen Wirtschaftsguts

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Handelt es sich bei einer als „Bearbeitungsgebühr” bezeichneten Zahlung im Zusammenhang mit der Errichtung einer stillen Gesellschaft um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder um Anschaffungskosten eines aktivierungspflichtigen Wirtschaftsguts, weil die Beteiligungsgesellschaft einen Rangrücktritt betreffend des Rückzahlungsanspruchs erklärt hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB EAAAE-19361