Arbeitshilfe November 2013

Kinderbonus: Familienleistung im Sinne von Art. 1 Buchst. u Ziff. i und Art. 4 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

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Stellt eine Leistung wie die vom Gesetz vom über den Kinderbonus vorgesehene eine Familienleistung im Sinne von Art. 1 Buchst. u Ziff. i und Art. 4 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern2, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 vom geänderten und aktualisierten Fassung4 dar?

Bei Verneinung der ersten Frage: Stehen Art. 18 AEUV (ex-Art. 12 EG) und 45 AEUV (ex-Art. 39 EG), Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft oder Art. 3 der Verordnung Nr. 1408/71 einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsrechtsstreit in Rede stehenden entgegen, nach der die Gewährung einer Leistung wie der durch das Gesetz vom über den Kinderbonus vorgesehenen an Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ausüben und mit ihren Familienangehörigen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, bis zur Höhe der Familienleistungen, die für ihre Familienangehörigen nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzmitgliedstaats vorgesehen sind, ausgesetzt wird, wenn auf die betreffende Leistung nach den nationalen Rechtsvorschriften die Vorschriften über das Verbot des Zusammentreffens von Familienleistungen gemäß Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 und Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in ihrer durch die Verordnung Nr. 118/97 geänderten und aktualisierten Fassung anzuwenden sind?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAE-19349