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„Selbständiger Teil des Vermögens” i. S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines Steuerberaters
Eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung kann vorliegen, wenn ein Steuerberater eine Beratungspraxis veräußert, die er (neben anderen Praxen) als völlig selbständigen Betrieb erworben und bis zu ihrer Veräußerung im Wesentlichen unverändert fortgeführt hat (Bezug: § 18 Abs. 3, § 34 Abs. 1 EStG).
(1) Eine freiberufliche Teilpraxis kann nur dann steuerbegünstigt veräußert werden, wenn sie über die nach der BFH-Rechtsprechung für die Annahme eines Teilbetriebs i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG erforderliche Selbständigkeit verfügt. Das nimmt die BFH-Rechtsprechung für häufig auftretende Sachverhalte indiziell beispielsweise an, wenn sich die freiberufliche Arbeit entweder auf wesensmäßig verschiedene Arbeiten mit zugehörigen unterschiedlichen Kunden- oder Patientenkreisen erstreckt oder bei gleich...