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Umsatzsteuer | Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Das BMF hat die „begründeten Einzelfälle”, nach denen die Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung unterbleibt, näher konkretisiert ( NWB HAAAE-16648).
Nach § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG kann das FA den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreien, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 € beträgt. In Abschn. 18.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE sind begründete Einzelfälle genannt, in denen die Befreiung unterbleibt.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Abschn. 18.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE wird wie folgt gefasst: Die Befreiung unterbleibt in diesen Fällen nur in begründeten Einzelfällen (z. B. bei nachhaltiger Veränderung in der betrieblichen Struktur oder wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint od...