Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Mittelbare Schenkung des Erlöses aus dem Verkauf übertragener Gesellschaftsanteile; Prüfungsumfang bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen
(1) In der Übertragung von Gesellschaftsanteilen kann die mittelbare Schenkung des Erlöses aus einem bereits geplanten Verkauf der Anteile liegen. (2) Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen sind die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung und die Höhe der hinterzogenen Steuer unabhängig von einem ergangenen Steuerbescheid zu prüfen (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG; § 171 Abs. 10, § 235, § 370 Abs. 1 AO).
Der schenkungsteuerpflichtige Erwerb bestimmt sich nach der Bereicherung des Erwerbers. Die Wertermittlung (§ 11 ErbStG) knüpft deswegen über § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 1 bis 6 ErbStG an den Gegenstand an, über den der Beschenkte endgültig verfügen kann. Es ist nicht erforderlich, dass der Gegenstand, um den der Beschenkte bereichert wird, sich vorher in derselben Gestalt im Vermögen ...