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Der deregulierte Jahresabschluss der Kleinstkapitalgesellschaft
I. Die Rechtsentwicklung
Der Deregulierung kommt im politischen Diskurs hohe Priorität zu, zumindest wenn man die Sonntags- und anderen Reden der Politiker Revue passieren lässt. Gerade die kleinen Gesellschaften, die „Micros”, haben es der EU-Kommission angetan. Sie und in ihrem Gefolge der Rat und das Parlament haben sich der Rechnungslegungspflichten der Kleinst kapitalgesellschaften und damit nach deutschem Recht auch der Kleinst- Kap & Co.-Gesellschaften angenommen und sind dabei bei der Bundesregierung auf offene Ohren gestoßen, was bei den gesetzgebenden Körperschaften nicht anders sein wird. Auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2012/6/EU vom hat die Bundesregierung am den Entwurf über den Jahresabschluss von Kleinstkapitalgesellschaften verabschiedet (in sperriger Formulierung: Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz, kurz MicroBilG). Die Micros stellen in systematischer Betrachtung eine Unterform des kleinen Formats i. S. des § 267 Abs. 1 HGB dar. Dieser Gesellschaftsklasse sollen verschiedene Erleichterungen im Rahmen der Rechnungslegung eingeräumt werden, die wichtigsten sind nachstehend dargestellt. Diese Erleichterungen sind nicht ...