Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
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§ 178 BewG Begriff der unbebauten Grundstücke
II. Unbebaute Grundstücke
R B 178 ErbStR 2011; H B 178 ErbStH 2011.
Stöckel, Bewertung eines bebauten Grundstücks – Behebbare Baumängel und Bauschäden oder dem Verfall preisgegeben?, NWB 2001, 277; Roscher, Grundbesitzbewertung bei fehlenden Bodenrichtwerten, DStR 2012, 122; s. weitere Lit. zu § 157 BewG und Vor §§ 176–198 BewG.
1. Bedeutung der Vorschrift
1Bei der neuen Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden für die Bewertung inländischer Grundstücke unbebaute ( § 178 BewG) und bebaute ( § 180 BewG) Grundstücke unterschieden. Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Grundstücksarten, die – wie schon bei der vorangegangenen Vorschrift des § 145 Abs. 1 und 2 BewG a. F. für Erwerbe vor dem – über die anzuwendende Bewertungsmethode entscheidet, nämlich im Regelfall zwischen einem vereinfachten Vergleichswertverfahren bei unbebauten Grundstücken und bei bebauten Grundstücken – abgesehen von gesetzlich geregelten Sonderbewertungen (§§ 192 – 196 BewG) im Regelfall von drei verbindlich vorgeschriebenen Bewertungsmethoden, nämlich einem vereinfachten Vergleichswert-, Ertragswert- oder einem Sachwertverfahren auf der Grundlage der WertV – hat die aus der Einheitsb...