Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 169 BewG Tierbestände
II. Besonderer Teil
a) Landwirtschaftliche Nutzung
Milch, Steuerliche Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung, INF 1985, 193; Engel, Die Fehler im Vieheinheitenschlüssel, INF 1988, 53; Lüschen, Pferdezucht und -haltung zwecks Ausbildung zu Reit- und Leistungssportzwecken – Landwirtschaft oder Gewerbebetrieb?, INF 1999, 577.
I. Allgemeines ( § 169 BewG)
1Die Vorschrift regelt den die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierhaltung von der gewerblichen Tierhaltung auf Basis der Futtergrundlage. Der Gesetzgeber hat hierfür offensichtlich die Vorschrift des § 51 BewG übernommen und hinsichtlich des Vieheinheitenschlüssels die bisherigen Verwaltungsanweisungen übernommen. Eine Änderung des EStG ist allerdings bislang nicht erfolgt.
II. Abgrenzung der Tierbestände
1. Zulässige Höchstgrenze der Tierbestände eines Betriebs ( § 169 Abs. 1 BewG)
2Der Tierbestand eines Betriebs wird in Vieheinheiten (VE) umgerechnet (Rdn. 9) und zur landwirtschaftlich genutzten Fläche in Bezug gesetzt. Der Umfang des landwirtschaftlichen Tierbestandes ist daher ...