Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
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§ 7 ErbStG Schenkungen unter Lebenden
R E 7 ErbStR 2011, H E 7 ErbStH 2011.
1. Allgemeines
1§ 7 regelt im Einzelnen, was als Schenkung unter Lebenden der Erbschaftsteuer unterliegt. Die Vorschrift ist immer wieder abgeändert und in den steuerpflichtigen Tatbeständen erweitert worden.
2. Freigebige Zuwendungen ( § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)
Literatur: Sandweg, Zuwendungen zwischen Ehegatten in der notariellen Praxis, BWNotZ 1985, 34 ff.; Arend, Übertragung zwischen Ehegatten, MittRhNotK 1990, 65; Albrecht, Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen nach der neuesten Rechtsprechung des BFH, ZEV 1994, 149; Viskorf, Aktuelle Rechtsentwicklungen im Schenkungsteuerrecht, Stbg 1998, 337; Götz/Jorde, Gemeinschaftskonten im Visier der Betriebsprüfung, DStR 2002, 1462; Wachter, Störungen der Geschäftsgrundlage im Schenkungsteuerrecht, ZEV 2002, 175; Viskorf, Der Wille zur Unentgeltlichkeit i. S. v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als subjektives schenkungsteuerliches Tatbestandsmerkmal, DStR 39/1997 Beihefter 25.
2Das ErbStG 1959 unterschied noch zwischen Schenkungen i. S. d. bürgerlichen Rechts und anderen freigebigen Zuwendungen unter Lebenden, durch die der Bedachte auf Kosten des Zuwendend...