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Bilanzkorrektur bei fehlerhafter Aktivierung eines Wirtschaftsguts
Grundsätze der Bilanzkorrektur sind auch im Fall einer Teilbetriebsveräußerung ohne eigene Schlussbilanz anzuwenden
Der BFH bestätigt und konkretisiert seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine Bilanzkorrektur und den Umfang des formellen Bilanzenzusammenhangs. Demnach rechtfertigt ein fehlerhaft aktiviertes Wirtschaftsgut keine Durchbrechung der Bilanzidentität. Die Grundsätze der Bilanzberichtigung sind auch anzuwenden, wenn – wie im Fall der Teilbetriebsveräußerung – zu Recht keine Schlussbilanz erstellt wird.
Sachverhalt und Entscheidung des BFH
Der Kläger betrieb einen Einzelhandel mit Spielwaren und Geschenkartikeln bestehend aus zwei Teilbetrieben in A und B. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 i. V. mit § 4 EStG. Durch Umbaumaßnahmen an den angemieteten Räumen in A hatte der Kläger zur Ablösung von notwendigen Kfz-Stellplätzen einen Ablösungsbetrag an die Stadt zu entrichten. Er behandelte diese Aufwendungen als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe. Zwei Jahre später verkaufte er den Teilbetrieb in A an seinen Sohn. Den Veräußerungsgewinn ermittelte er durch Gegenüberstellung des Kaufpreises mit den Buchwerten der übertragenen Wirtschaftsgüter. Nach einer Außenprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass der Ablösungsbetr...