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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2013
[i]Antragsabhängige FreibeträgeDie Berücksichtigung antragsabhängiger Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren 2013 setzt grds. voraus, dass der Arbeitnehmer für das Kalenderjahr 2013 einen entsprechenden Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellt. Welche Grundsätze dabei von der Finanzverwaltung zu beachten sind, hat aktuell die OFD Rheinland zusammengestellt (OFD Rheinland, Kurzinfo ESt 28/2012 vom NWB GAAAE-18011).
[i]ELStAMUnter dem Namen „ELStAM” (für „Elektronische LohnSteuerAbzugs-Merkmale”) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern elektronisch übermittelt. Zum startet das neue Verfahren. Mit der Umstellung müssen die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug neu beantragt werden.
[i]Besondere Bescheinigung für den LohnsteuerabzugHierzu führt die OFD Rheinland u. a. aus: Arbeitnehmern, die einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Kalenderjahr 2013 stellen, ist stets ein Ausdruck der ELStAM mit den ab 2013 geltenden Merkmalen zur Vorlage beim Arbeitgeber auszuhändigen bzw. zuzusenden. [i]NWB 38/2012 S. 3074Wird im Rahmen des Ermäßigungsverfahrens festgestellt, dass die ELStAM (z. B. aufgrund fehlerhafter Meldedaten) unzutreffend sind und voraussichtlich nicht vor dem Verfahrensstar...