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Einkommensteuer | Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand
Im Streitfall war fraglich, ob Aufwendungen für den Ersatz eines Flachdachs durch ein Satteldach als Herstellungskosten oder als Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind. Mit Entscheidung vom hat sich das FG München zur Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand geäußert und festgestellt, dass sich die Beurteilung nach den Besonderheiten des Einzelfalls richtet. Bezogen auf den Umbau eines Dachs bedeutet dies: Führt der Austausch eines Flachdachs durch ein Satteldach dazu, dass hierdurch erstmals ein bewohnbares Dachgeschoss entsteht, liegen Herstellungskosten vor. Denn die Errichtung eines ausbaufähigen Dachraums bewirkt eine Wertsteigerung des Gesamtgebäudes, die erheblich im Sinn der Abgrenzung zwischen Erhaltung...