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Eingeschränkte Anwendung der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage
Besonderheiten bei marktüblichem Entgelt
[i]BFH, Urteil vom 7. 10. 2010 - V R 4/10 NWB XAAAD-80008Die Frage, wie ein Umsatz zu bemessen ist, stellt Unternehmer und ihre Berater immer wieder vor neue Herausforderungen. Es ist stets zu hinterfragen, was genau als Gegenleistung des Abnehmers das Entgelt darstellt. Werden dann auch noch Leistungen unter Umständen zu günstigeren Konditionen erbracht, ist der mögliche Ansatz einer Mindestbemessungsgrundlage zu prüfen. Wann eben diese zur Anwendung kommt und wann Leistungen nach dem marktüblichen Entgelt versteuert werden können, hat der BFH bereits in seinem Urteil vom herausgearbeitet. Der Aufsatz stellt das Urteil und den UStAE inhaltlich gegenüber und soll neben den Grundsätzen der Umsatzbemessung die Probleme in der praktischen Umsetzung aufzeigen.
I. Allgemeines zum Entgelt
[i]Entgelt ist Bemessungsgrundlage für die UStDie Umsatzsteuer wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen aus dem Entgelt bemessen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 UStG). Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.
Es ist für die Bemessung des Entgelts unerheblich, ob und in welchem Umfang dem Leistenden Kosten entstanden sind. Auch wenn die Gegenleistung nicht kostendeckend, unüblich oder nicht angem...