Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EU-Kommission verklagt Deutschland
Am hat die EU-Kommission zwei Klagebeschlüsse gegen Deutschland, die die Regelung des § 6b EStG sowie die Vorschriften des § 16 Abs. 2 i. V. mit § 2 Abs. 3 ErbStG betreffen, und eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Erstattung von MwSt-Vorsteuer an nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige veröffentlicht.
1. Vorschriften zur Reinvestitionsrücklage gem. § 6b EStG verstoßen gegen EU-Recht
[i]Pressemitteilung der EU-Kommission IP/12/1019Die EU-Kommission hat am eine Klage gegen Deutschland in dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen der Bestimmung zur Reinvestitionsrücklage gem. § 6b EStG beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Sie beanstandet, dass die Reinvestitionsrücklage nicht bei ausländischen Reinvestitionswirtschaftsgütern zur Anwendung gelangt.
[i]Keine Reinvestitionsrücklage bei ausländischen ReinvestitionswirtschaftsgüternNach der Vorschrift des § 6b EStG können bei Veräußerung bestimmter zum Anlagevermögen gehörender Wirtschaftsgüter wie Grundstücke und Gebäude die stillen Reserven auf Reinvestitionen übertragen oder eine gewinnmindernde Rücklage gebildet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Wirtschaftsgüter, in die reinvestiert wird, zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehören.
a) Erfolgsaussichten der Klage?
[i]Deutschland verlöre sein zulässiges BesteuerungsrechtEs ist indes offen, ob die Kommission...