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Fall Schweine OHG
Körperschaftsteuerliche Organschaft bei einer Personengesellschaft als Organträger
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I. Sachverhalte
A. Schlau-GmbH
Die Schlau-GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Moordorf bei
Bremen) erzielt in 2010 einen vorläufigen Jahresüberschuss von 0 €. Die
Gesellschaft beteiligt sich an anderen Unternehmen und importiert Waren aller
Art aus Asien. Gesellschafterin der Schlau-GmbH ist zu 90 % die Schweine-OHG.
Die restlichen 10 % der Anteile sind in den Händen des Karl Lauer.
Es besteht seit 9 Jahren ein rechtsgültiger und im Handelsregister eingetragener Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG gegenüber der Schweine-OHG, der die Gewinnabführung und Verlustübernahme gem. §§ 301, 302 AktG regelt. In der Bilanz zum ist auf Grund des Vertrages eine Gewinnabführungsverpflichtung von 638 392 € ausgewiesen. Die nachfolgenden Geschäftsvorfälle sind noch bekannt:
1. Beteiligung Q-GmbH
Es wurde eine Vorabausschüttung der Q-GmbH vereinnahmt und wie
folgt verbucht:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bank | 94 240 € | ||
KapESt-Aufwand | 32 000 € | ||
SolZ-Aufwand | 1 760 € | ||
an | Beteiligungserträge | 128 000 € |
Hierzu liegt eine ordnungsgemäße Steuerbescheinigung vor.
Für einen Kredit, der im Zusammenhang mit der Anschaffung der Bete...