Wertrelevanz von Rückstellungen in der Unternehmensbesteuerung
1. Aufl. 2012
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3. Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
3.1 Rechtsgrundlagen
Generell sind für die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen die allgemeinen Vorschriften für alle Kaufleute des Ersten Abschnitts (§§ 238–263 HGB) sowie die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Handelsgesetzbuches (§§ 264–335b HGB) nebst der §§ 150–176 AktG maßgebend, soweit diesen nicht die versicherungsspezifischen Regelungen der §§ 341–341p HGB entgegenstehen, die im Rahmen der EU-Harmonisierung der Rechnungslegung ins Handelsrecht eingefügt wurden und zusammen mit der RechVersV Fragen des Ansatzes und der Bewertung von Aktiva und der versicherungstechnischen Rückstellungen klären.
Durch die Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz sind die versicherungsspezifischen Regelungen auch für die steuerliche Gewinnermittlung bindend, soweit nicht §§ 20–21a KStG, die als steuerliche Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen fungieren, oder die allgemeinen Bestimmungen nach §§ 5 und 6 EStG etwas anderes vorsehen. Die §§ 20–21a KStG n. F. beziehen sich dabei allein auf versicherungstechnische Spezifika, die anderen Branchen nich...