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Elektronische Lohnsteuerkarte | Einführung im Jahr 2013
[i]Mitteilung des BMF vom 13. 7. 2012, www.bundesfinanzministerium.deDie Finanzverwaltung geht von einer Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) zum aus . Die Finanzverwaltung stellt hierzu die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte in einer Datenbank zum elektronischen S. 876Abruf für den Arbeitgeber bereit. Bereits ab können Arbeitgeber freiwillig dieses Abrufverfahren nutzen.
[i]Verschiebung einer verpflichtenden Nutzung auf 2013? Der Bundestag prüft derzeit, ob die verpflichtende Nutzung des elektronischen Abrufverfahrens auf den verschoben wird, um Arbeitgebern und Verwaltung eine ausreichende Einarbeitungszeit zu geben .
Um Arbeitnehmerdaten abrufen zu können, ist grundsätzlich eine Registrierung des Arbeitgebers im ElsterOnline-Portal notwendig. Zur Identifizierung muss der Arbeitgeber vor Abr...