Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erste Tendenzen beim Verzögerungsgeld
Wie wendet die Finanzverwaltung die Sanktionsmöglichkeit in der Praxis an?
[i]Rätke, Verzögerungsgeld in der Außenprüfung, BBK 16/2011 S. 786 NWB VAAAD-88827 Seit Ende 2008 können Finanzämter ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 € festsetzen, wenn Steuerpflichtige ihre Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Außenprüfung verletzen. Zunächst als bloßer „Papiertiger” von vielen nicht ernst genommen, zeigt sich mittlerweile: Die Finanzämter machen vom Verzögerungsgeld „großzügig” Gebrauch. Neben entsprechenden Verwaltungsanweisungen liegen auch die ersten Gerichtsentscheidungen vor. Der Beitrag zieht ein erstes Resümee und zeigt, worauf Unternehmer achten sollten, die mit einem Verzögerungsgeld konfrontiert werden.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund für die Einführung eines Verzögerungsgeldes
[i]Costa, Verzögerungsgeld in der elektronischen Betriebsprüfung, BBK 5/2009 S. 227 NWB DAAAD-10942 Rechtsgrundlage des Verzögerungsgelds ist § 146 Abs. 2b AO, der mit Wirkung zum in Kraft getreten ist. Zur Anwendung sollte das Verzögerungsgeld eigentlich nur gelangen bei einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einer Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland im Sinne von § 146 Abs. 2a AO. Der Gesetzgeber hatte aber Bedenken, die Sanktion nur bei Steuerpflichtigen mit einer (elektronischen) Buchführung im Ausland anzuwenden. Er ents...