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NWB-EV Nr. 10 vom Seite 325

Feststellungsverfahren unter Beteiligung von Gesellschaften

Erklärungspflicht, Beteiligtenstatus und Rechtsbehelfsbefugnis

Ingo Krause und Mathias Grootens

In den §§ 151 ff. BewG wird das Feststellungsverfahren der für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer erforderlichen Bedarfswerte geregelt. Dabei ergeben sich in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten bei der Frage der Erklärungspflichten, des Beteiligtenstatus und der Rechtsbehelfsbefugnis. Dies gilt umso mehr, wenn mehrstufige Beteiligungsverhältnisse vorliegen. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche Personen dabei von der Erklärungspflicht betroffen sind bzw. davon betroffen sein können. Die Erklärungspflicht hat in der Folge unmittelbare Auswirkungen auf den Beteiligtenstatus und die Frage, ob ein entsprechender Feststellungsbescheid an diese Person bekannt zu geben ist. Damit einher geht letztendlich die Rechtsbehelfsbefugnis. Die Ausführungen im Beitrag werden anhand vertiefender Beispiele verdeutlicht.

I. Gegenstand und Voraussetzung der gesonderten Feststellung

Im Verfahren der gesonderten Feststellung werden im Bedarfsfall folgende Feststellungen durchgeführt (§ 151 Abs. 1 BewG):

  • Grundbesitzwerte (§ 157 BewG),

  • der Wert des Betriebsvermögens bei Gewerbebetrieben (§ 95 BewG),

  • der Wert des Betriebsvermögens bei freiberuflich Tätigen (§ 96 BewG),

  • der Wert des Anteils am Betriebsvermögen von Personengesells...

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