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Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Internet- und E-Mail-Nutzung
Eine exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags sein, dass sie den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigt. Diese Schwelle ist beim unerlaubten Abspeichern von insgesamt 287 privaten Dateien mit einer Gesamtspeicherkapazität von ca. 170 MB und dem Versenden von sog. Fun-Mails mit anstößigen und geschmacklosen, nicht aber pornografischen Inhalten jedoch selbst dann (noch) nicht erreicht, wenn nach der betriebsinternen IT-Sicherheitsrichtlinie die private Nutzung des Internets und des E-Mail-Accounts strikt untersagt sind. Auch die Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts zur Vornahme von Privatbestellungen für Dritte bzw. zum Bezug von Waren fü...