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Währungsumrechnung von Tilgungsdarlehen
I. Sachverhalt
Die U GmbH nimmt am ein Darlehen von 3 Mio € in Fremdwährung (FW) auf. Zu diesem Zeitpunkt beträgt der Umrechnungskurs 1,3 €/1,0 FW.
Das Darlehen ist nach einer anfänglichen tilgungsfreien Periode von einem Jahr in drei gleich hohen Jahresraten von jeweils 1 Mio FW zu tilgen. Somit haben per 1 Mio FW eine Restlaufzeit von einem Jahr, 2 Mio eine von mehr als einem Jahr.
Im Verlaufe des Jahres 01 hat der Euro an Wert gegenüber der Fremdwährung gewonnen. Per beträgt der Umrechnungskurs 1,2 €/1,0 FW.
U möchte diesen Vorteil bilanziell mindestens teilweise realisieren.
II. Fragestellung
Mit welchem Wert ist das Fremdwährungsdarlehen per zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Allgemeine Bewertungsregeln – Höchstwertprinzip
Nach den allgemeinen Bewertungsregeln von § 252 HGB würde die von U beabsichtigte Bilanzierung ausscheiden.
Der aus Vergleich von Zugangs- und Stichtagskurs ermittelte Gewinn hat nur vorläufigen Charakter. Ob und in welcher Höhe ein endgültiger Gewinn resultiert, ergibt sich erst aus dem Umrechnungskurs der Fremdwährung im Zeitpunkt der Tilgung(en). Der demnach zum noch nicht realisierte Gewinn dürfte gem. § 252 ...