Abwärts.
Erinnern Sie sich noch, als die Höhe der Kreditzinsen für Wohnungsbaukredite mit zehnjähriger Laufzeit bei etwa 4 % lag? Sie müssen dabei gar nicht ihr Langzeitgedächtnis bemühen: Das war vor etwa eineinhalb Jahren. Unternehmer nahmen die niedrigen Kreditzinsen dankend an, und für viele Häuslebauer waren diese Konditionen letztlich der Ausschlag, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Denn wenn nicht jetzt, wann dann?
Die Antwort ist einfach: Heute, eineinhalb Jahre später! Was kaum jemand für möglich gehalten hat, ist passiert: Die Fahrtrichtung bei den Zinsen ging noch weiter abwärts. Heute ist das gleiche Darlehen bereits mit einem Zins von 2,5 % zu haben. Unternehmer oder Immobilienkäufer, die jetzt Kredite benötigen, sind wahrlich zu beneiden. Doch schauen wir uns die Realität an: Direkt profitieren können davon nur wenige, denn die meisten Darlehensnehmer stecken in festen Kreditengagements. So mancher trauert der Tatsache nach, zur falschen Zeit in das Zinsroulette eingestiegen zu sein.
Schwerpunktheft: So profitieren Unternehmer von der Niedrigzinsphase
Dass jedoch auch für diese Personen noch Möglichkeiten bestehen, an den günstigen Konditionen teilzuhaben, lesen Sie in diesem Schwerpunktheft.
Zunächst geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen eine Kreditkündigung zulässig ist und – letztlich entscheidend – wann sich das überhaupt lohnt. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Vorfälligkeitsentschädigung, also quasi der Schadensersatz, den der Kreditnehmer an die Bank zahlen muss, weil diese durch die Kündigung auf Zinserträge verzichtet. Zwar kann die Bank das Geld wieder neu anlegen, dann aber zu den derzeit niedrigeren Zinsen. Herke erläutert ab S. 295 anhand anschaulicher Beispiele, wie Sie für Ihre Mandanten berechnen können, ob eine Kreditkündigung empfehlenswert ist.
Der zweite Beitrag beschäftigt sich nicht mit bestehenden, sondern mit zukünftigen Kreditverträgen. Schwitte und Linke erläutern ab S. 301, wie sich Kreditnehmer die Niedrigzinsen bereits im Voraus sichern können, obwohl sie erst in absehbarer Zeit den Kredit in Anspruch nehmen möchten. Die Rede ist von sog. Forward-Darlehen, die insbesondere für Immobilienbesitzer interessant sind. Auch hier verlangen die Banken jedoch eine Art Schadensersatz in Form eines Zinsaufschlags, und zwar dafür, dass sie später darauf verzichten, eventuell mehr Zinserträge zu kassieren. Aus Sicht der Kreditnehmer rechnet sich ein Forward-Darlehen demzufolge i. d. R. nur dann, wenn die Zinsen tatsächlich bald wieder steigen. Dass dies passieren wird, ist sehr wahrscheinlich, denn nach „oben” besteht zurzeit viel Luft.
Doch aufgepasst: Erinnern Sie sich noch, als die Höhe der Kreditzinsen für Wohnungsbaukredite bei unfassbar niedrigen 4 % lag? Das war vor etwa eineinhalb Jahren. Der Rest der Geschichte ist bekannt.
Beste Grüße
Heiko Lucius
Fundstelle(n):
NWB-BB 10/2012 Seite 289
NWB HAAAE-17377