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Einkommensteuer | Steuerbegünstigte Veräußerung der Teilpraxis eines Steuerberaters
Nach dem kann eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung vorliegen, wenn ein Steuerberater eine Beratungspraxis veräußert, die er (neben anderen Praxen) als völlig selbständigen Betrieb erworben und bis zu ihrer Veräußerung im Wesentlichen unverändert fortgeführt hat.
Der betroffene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betrieb an drei räumlich über 20 km entfernten Orten drei organisatorisch weitgehend getrennte Praxen. Die veräußerte Teilpraxis hatte er erworben und – nach seinem Sachvortrag – im Wesentlichen unverändert fortgeführt. Dies hat der BFH als gewichtiges Merkmal für die Anerkennung einer begünstigten Teilpraxis gewertet. Deshalb muss es nicht schädlich sein (was das Finanzgericht jedoch angenommen hatte), das...