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Grunderwerbsteuer | Steuerpflicht trotz aufschiebender Bedingung im Kaufvertrag
Dass Grundstückskaufverträge unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen worden sind, die lange Zeit nicht eingetreten ist, hindert, so das nicht an der Grunderwerbsteuerpflicht (hier wegen einer Anteilsvereinigung), sofern die Vertragspartner den Vollzug der Kaufverträge ins Werk setzen, indem die Auflassungen erklärt werden. Dazu führt das Finanzgericht weiter aus: Der Umstand, dass die Kaufverträge (mangels Eintritts sämtlicher aufschiebender Bedingungen) zivilrechtlich noch nicht wirksam waren, steht der grunderwerbsteuerlichen Zurechnung der Grundstücke im Streitfall nicht entgegen. Die Vertragsparteien haben nämlich, obwohl die aufschiebenden Bedingungen nicht vorlagen, die Auflassungen erklärt und den Notar angewiesen, die für die Eigentu...