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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 12 | Steuerberater-Haftung: Schadenersatz bei unvollständiger Selbstanzeige

Wird im Rahmen der steuerlichen Beratung erkennbar, dass eine Steuerstraftat vorliegt und die Möglichkeit der Selbstanzeige besteht, ist der Berater in der Pflicht, für die strafbefreiend wirkende Selbstanzeige des Mandanten zu sorgen. Unterlässt er dies pflichtwidrig, schuldet er nach einem aktuellen Urteil des LG Saarbrücken seinem Mandanten Schadenersatz. Das gilt auch bei einer unvollständigen Selbstanzeige.

Normalerweise berichten wir auf dieser Hör-CD nicht über die Entscheidungen von Landgerichten. Ein interessantes Urteil des LG Saarbrücken ist aber einen Hinweis Wert. Besteht doch eine erhebliche Haftungsgefahr für Steuerberater. Und zwar dann, wenn ein Berater seinen Mandanten von der Erstattung einer Selbstanzeige abgehalten hat. Oder, und da liegt in der Praxis die eigentliche Gefahr, wenn die Erklärung nicht vollständig ist. In beiden Fällen schuldet der Steuerberater seinem Mandanten Schadenersatz. Im Extremfall in Höhe der Geldstrafe oder des entsprechenden Bußgelds, das gegen den Mandanten wegen der Steuerhinterziehung verhängt wurde. Vorausgesetzt: Eine ordnungsgemäße Selbstanzeige hätte die Bestrafung verhindert.

Die Selbs...

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